BAUMSCHUTZVERORDNUNG ERNEUT AUSGELEGT

Obwohl in der ersten Runde mehr als 200 Einwendungen gegen die Aushöhlung der Schutzstandards für die Potsdamer Bäume eingereicht
wurden, hat die Stadtverwaltung die vorgelegten Pläne nur unzureichend modifiziert. Das einzige wichtige Zugeständnis besteht darin, dass Bäume künftig ab 45 cm Stammumfang (bisher 30, geplant waren 60) geschützt werden sollen. Allerdings gilt das nicht für den Außenbereich und Flächen, für die kein Bebauungsplan gilt. Dort soll der Baumschutz erst ab 60 cm Stammumfang bestehen.

DIE aNDERE hält diese Änderungen für völlig unzureichend. Wir erwarten,dass die Stadtverwaltung sich endlich seriös mit den ökologischen Folgen der geplanten Baumschutzverordnung auseinandersetzt, statt einen großenTeil des Potsdamer Baumbestandes zur Abholzung freizugeben.

Wir fordern alle Potsdamer*innen auf, sich bis zum 17.01.2017 wieder mit einer Einwendung zu beteiligen sich auch durch die Verlagerung der öffentlichen Auslegung in die Weihnachtszeit nicht davon abhalten zu lassen.

Eine Mustereinwendung haben wir am Ende dieses Beitrages hinterlegt.

Sie kann einfach um Anschrift, Datum und Namen (am Ende der Mail) ergänzt und dann an umwelt-natur@rathaus.potsdam.de gesendet werden. Auch die Fraktionen der SVV freuen sich sicher, ins CC gesetzt zu werden.

Wer die Feiertage für eine gute Tat nutzen will, kann gern auch ein paar Ausdrucke fertigen und sie der Familie mitnehmen.

Einwendung BaumschutzVO NEUE Auslegung